Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Kurse 

sharky swim & more GmbH | Zusestraße 27 | 50859 Köln


Präambel

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“) regeln das geschäftliche und vertragliche Verhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns, der sharky swim & more GmbH (nachfolgend „Dienstleister“), als Ihrem leistungserbringenden Vertragspartner. Darüber hinaus schützen diese Vereinbarungen sowohl Sie als Kunde und auch uns als Dienstleister und definieren unser allgemeines Verständnis von der Vertrags- und Leistungsbeziehung.  
Als Dienstleister bieten wir (Schwimm-) Kurse für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Das Angebot gliedert sich auf in Turn und Fitnesskurse, reguläre Schwimmkurse und Intensiv- bzw. Blockkurse.
Der Unterricht wird dabei stets nach bestem Gewissen ausgeführt. Ein spezieller (Leistungs-) Erfolg wird allerdings nicht geschuldet.


§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zum Dienstleister und sind grundlegender Bestandteil des Dienstleistungsvertrages. Leistungen die Schwimmkurse – d.h. reguläre Kurse und Intensivkurse – betreffend erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Der Geltung etwaiger Vertragsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn der Dienstleister Ihnen im Einzelfall nach Übermittlung oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch den Dienstleister zugestimmt.


§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Die Kursangebote des Dienstleisters sind grundsätzlich (als sog. invitatio ad offerendum) freibleibend.
2.2 Kursbuchungen können ausschließlich über die Website des Dienstleisters (www.sharky- sportsclub.de) nach Erstellen eines Kundenkontos erfolgen.
2.3 Mit einer Buchungsanfrage erklärt der Kunde verbindlich sein Angebot, die Dienstleistung auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen in Anspruch nehmen zu wollen. Falls der Kunde eine Eingangsbestätigung zu seiner Buchungsanfrage erhalt, so handelt es sich dabei noch nicht um die Annahme seines Vertragsangebots. Eine Annahme des Angebots erfolgt erst, wenn dem Kunden entweder gemeinsam mit der Eingangsbestätigung zu seiner Buchungsanfrage oder separat eine Bestätigung der Buchung bzw. des Vertrages zugeht. Die Annahme des Angebots bzw. der Vertragsabschluss wird per E-Mail durch den Dienstleister erklärt.
2.4 Sofern der Kunde mehrere Schwimmkurse bucht, werden jeweils einzelne Dienstleistungsverträge geschlossen.


§ 3 Zahlungsverzug

 
Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für Mahnungen sowie für die Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens oder die Durchführung gerichtlicher Verfahren zu tragen. Die Höhe der Mahngebühren und Inkassokosten richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und dem tatsächlichen Aufwand.


§ 4 Stornierung reguläre Kurse

Für jeden neuen Teilnehmer kann ein regulärer Kurs nachträglich, bis nach der zweiten Einheit, per Mail gekündigt werden. Das Recht zur jederzeitigen außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Im Falle einer Stornierung werden dem Kunden etwaig anteilig bereits gezahlte Kursgebühren erstattet, allerdings ist der Kunde dem Dienstleister zum Ersatz des durch die Stornierung schuldhaft entstandenen Schadens verpflichtet. Die Schadensersatzpflicht wird begrenzt auf einen pauschalen Schadensersatz in Form einer Aufwendungs- bzw. Stornierungsgebühr in Höhe von EUR 15,00. Diesen Betrag kann der Dienstleister verlangen bzw. mit etwaig bereits gezahlten Kursgebühren verrechnen. Die Verpflichtung zum Schadensersatz gilt nicht, wenn der Kunde den Dienstleistungsvertrag zum Zeitpunkt der Stornierung ebenso wirksam und fristgerecht hätte widerrufen können oder widerrufen hat. Insoweit wird auf § 14 Ziff. 14.2 verwiesen. Das Widerrufsrecht des Kunden wird durch die Möglichkeit zur Stornierung nicht beeinträchtigt. Ferner ist dem Kunden der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden beim Dienstleister entstanden ist.


§ 5 Stornierung Intensivkurse

Der Kunde kann einen gebuchten Intensivkurs bis zu 5 Tage vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde per Mail stornieren. Das Recht zur jederzeitigen außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Im Falle einer Stornierung werden dem Kunden etwaig bereits gezahlte Kursgebühren erstattet, allerdings ist der Kunde dem Dienstleister zum Ersatz des durch die Stornierung schuldhaft entstandenen Schadens verpflichtet. Die Schadensersatzpflicht wird begrenzt auf einen pauschalen Schadensersatz in Form einer Aufwendungs- bzw. Stornierungsgebühr in Höhe von EUR 15,00. Diesen Betrag kann der Dienstleister verlangen bzw. mit etwaig bereits gezahlten Kursgebühren verrechnen. Die Verpflichtung zum Schadensersatz gilt nicht, wenn der Kunde den Intensivkurs-Vertrag zum Zeitpunkt der Stornierung ebenso wirksam und fristgerecht hätte widerrufen können oder widerrufen hat. Insoweit wird auf § 14 Ziff. 14.2 verwiesen. Das Widerrufsrecht des Kunden wird durch die Möglichkeit zur Stornierung nicht beeinträchtigt. Ferner ist dem Kunden der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden beim Dienstleister entstanden ist.


§ 6 Nachholtermine  

6.1 Kursgebühren werden für durch den Kunden nicht wahrgenommene Termine nicht erstattet und es besteht auch keine Pflicht des Dienstleisters zur Nachleistung des nicht wahrgenommen Termins.
6.2 Bei regulären Kursen gilt folgendes: Falls der Kunde sich für einen Termin bis spätestens 09:00 Uhr am Tage des Termins über das digitale Buchungsportal abmeldet, hat er die Möglichkeit im digitalen Buchungsportal, im Rahmen der Kapazitäten, einen Nachholtermin zu buchen. Ein Anspruch des Kunden auf einen Nachholtermin besteht nicht. Nachholtermine können nur innerhalb der Kursreihe nachgeholt werden. Bei den Intensivkursen sind sowohl eine Terminabmeldung als auch Nachholtermine nicht möglich.


§ 7 Vertragsaufhebung, ordentliche Kündigung

7.1 Die Parteien sind sich einig, dass der Vertrag auf Wunsch des Dienstleisters – einvernehmlich – gegebenenfalls auch kurzfristig und unter Verzicht auf wechselseitige Schadensersatzforderungen aufgehoben werden kann, wenn dem Dienstleister aufgrund gesetzlicher Änderungen oder aufgrund behördlicher Anordnung, für die den Dienstleister kein Verschulden trifft, das Angebot von Schwimmkursen für einen Zeitraum von mehr als einem Monat erschwert oder untersagt wird und der Kunde entsprechend informiert wird. Etwaig bereits gezahlte Kursgebühren für noch nicht erbrachte Leistungen wird der Dienstleister dem Kunden (anteilig) erstatten.
7.2 Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird für beide Parteien ausgeschlossen.


§ 8 Terminausfall

Im Falle von einzelnen Terminausfällen, welche durch Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Naturkatastrophen sowie besondere, auf die Umsetzung der Dienstleistung Einfluss nehmendem unverschuldetem Umstande, wie Seuchen, Streik, Aussperrung oder behördliche Eingriffe (auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus), oder andere nichtvorhersehbare Ereignisse entstehen, bleiben die Parteien an den Vertrag gebunden. Die Kurstermine verschieben sich mindestens um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Der Dienstleister wird den Kunden entsprechend informieren und einen konkrete Ersatztermine anbieten. Eine (anteilige) Erstattung der Kursgebühr erfolgt in diesem Falle nicht.


§ 9 Kursgebühren und Zahlungsbedingungen

9.1 Die ausgewiesenen Kursgebühren sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung ausgewiesen ist.
9.2 Die Kursgebühr für reguläre Schwimmkurse ist spätestens nach der zweiten Unterrichtsstunde fällig und zu entrichten. Die Kursgebühr für Intensivkurse ist spätestens drei Tage vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde fällig und zu entrichten. Die Gebühren müssen per Überweisung fristgerecht gezahlt werden.


§ 10 Durchführung der Dienstleistung

10.1 Ort der Leistungserbringung ist, wenn nichts anderes vereinbart wird, Zusestraße 27, 50859 Köln.
10.2 Der Dienstleister bestimmt unter Berücksichtigung des Vertragsgegenstandes die Art und Weise der Dienstleistung.
10.3 Dem Kunden steht gegenüber den Mitarbeitern des Dienstleisters keine Weisungsbefugnis zu.


§ 11 Haftung des Dienstleisters

11.1 Der Dienstleister haftet unbeschrankt, wenn die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Dienstleisters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
11.2 Der Dienstleister haftet ferner für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In einem solchen Fall haftet der Dienstleister jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Dienstleister haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
11.3 Der Dienstleister haftet ausdrücklich nicht für Verletzungen und Unfälle, sowie Schäden an Einrichtungsgegenständen des Schwimmbades vor und nach Ende des Kurses. Dies gilt ebenfalls für den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen.


§ 12 Haftung und Verhaltenspflichten des Kunden bei den Kursen

12.1 Der Kunde sichert zu, dass er
• die Hausordnung und Regeln der sharky swim & more GmbH gelesen hat und befolgt,
• zum Ende eines Kurstermins den Schwimmbeckenbereich so rechtzeitig verlasst und die Umkleide aufsucht, dass nachfolgende Kurse nicht behindert werden,
• den Anweisungen der Mitarbeiter des Dienstleisters Folge leistet,
• andere Räume der Schwimmbadanlage bzw. des Gebäudes ohne Gestattung durch den Dienstleister nicht betritt.
12.2 Der Kunde haftet dem Dienstleister insbesondere für Schäden, welche durch wahrheitswidrige oder unvollständige Angaben hinsichtlich einer potenziellen Infektion entstehen.
12.3 Die Hausordnung und etwaig nachgereichte Verhaltensregeln des Dienstleisters sind einzuhalten. Das Benutzen von Aufnahmegeräten / Mobilfunkgeräten in den Umkleideräumen und in der Schwimmhalle ist untersagt.
12.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
12.5 Spätestens nach der 2.Unterrichtsstunde dürfen die Eltern (abgesehen von den Kleinkindschwimmkursen, bei denen die Eltern die Kinder ins Wasser begleiten) nur noch nach vorheriger Absprache mit den Schwimmlehrern den Schwimmunterricht der Kinder in der Schwimmhalle verfolgen. Bei den Intensivkursen ist die Schwimmhalle spätestens nach der 1. Unterrichtsstunde zu verlassen. Um die laufenden Kurse nicht zu beeinträchtigen, sollen sich alle Kinder frühestens 5 Minuten vor Kursbeginn umgezogen und geduscht in der Schwimmhalle aufhalten. Die Bänke im Bad sind dabei für die wartenden Kinder angedacht, es soll nicht am Beckenrand sitzend gewartet werden.
12.6 Eltern haften für ihre Kinder.


§ 13 Folgekurs / Abonnement

Durch die Buchung eines Kurses als „Abonnement“ wird der Kunde bei Folgekursen gegenüber Neukunden bevorzugt berücksichtigt. Für einen aufbauenden Folgekurs besteht bei einer Buchung „im Abonnement“ eine 1:1 Übernahmegarantie. Der Kunde kann die „Abonnement“-Option noch nachträglich – bis 3 Wochen vor Kursende – per E-Mail beim Dienstleister anfragen. Die „Abonnement“-Option besteht nicht bei Intensivkursen.


§ 14 Widerrufsbelehrung; Widerrufsbestimmungen

14.1 Widerrufsrecht
a) Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
b) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
c) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Dienstleister mittels einer eindeutigen Erklärung (postalisch oder per E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
d) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
14.2 Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat der Dienstleister ihm alle Zahlungen, die er vom Kunden bereits erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird der Dienstleister dasselbe Zahlungsmittel verwenden, welches der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat dieser dem Dienstleister einen angemessenen Betrag zu zahlen. Angemessen ist der Betrag, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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Belehrung gem. § 356 Abs. 4 BGB
Der Kunde bestätigt, davon Kenntnis zu haben, dass sein genanntes Widerrufsrecht für diesen Vertrag erlischt, wenn der Dienstleister seine Leistungspflicht vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erfüllt und der Kunde hierzu vor Vornahme der Leistung ausdrücklich zugestimmt hat.


§ 15 Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Dienstleisters aufzurechnen, es sei denn, den Forderungen des Kunden liegen rechtskräftig festgestellte oder durch den Dienstleister schriftlich anerkannte Gegenansprüche zugrunde.


§ 16 Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen

Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Dienstleister und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon im Übrigen die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Vereinbarungen zu ersetzen, deren Inhalt nach Ihrem wirtschaftlichen Zweck, dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahekommen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


sharky swim & more GmbH

Geschäftsführer Martin Becker & Philippe Krükel

Zusestraße 27

50859 Köln

www.sharky-sportsclub.de